Info  02402 | 87831

Die Sicherheit unserer Kinder ist uns allen ein Anliegen. Daher dürfen wir Sie ganz besonders auf die folgenden Regelungen hinweisen und dabei um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bitten.

Wenn Sie Ihr Kind mit dem Pkw zur Schule bringen oder es von der Schule abholen wollen, fahren Sie bitte NICHT bis unmittelbar vor das Schulgebäude, da dies leicht zu gefährlichen Situationen führen kann.

Eltern, die Kinder mit dem Auto zur Ballett-Schule bringen, bitten wir, in einer der Nebenstraßen (z. B. auf den Parkstreifen am Schloßberg) oder auf dem großen Parkplatz neben dem Museum gegenüber der Ballett-Schule zu halten bzw. zu parken, um dort die Kinder sicher aus- oder einsteigen zu lassen. Gehen Sie die letzten Meter bitte zu Fuß.

Achten Sie bitte auf die Sicherheit aller Schulkinder und behindern Sie nicht den fließenden Verkehr vor dem "Gewerbepark Münsterbusch - Stolberger Zink".

Das Fahrzeuggedränge in der Einfahrt zum Gewerbepark ist vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts sehr groß. Die Zufahrt wird leider immer wieder mit zu hoher Geschwindigkeit befahren, sodass besonders die Kinder, die in diesem Bereich aus dem Auto steigen, gefährdet sind.

 

Befahren Sie zur Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler nicht den Gewerbepark Münsterbusch! Ein Befahren und Parken ist uns nicht erlaubt!

Erlauben Sie uns bitte den Hinweis, dass der Bereich um die Ballett-Schule herum nicht zum Schulgelände gehört und der Gewerbepark Münsterbusch von Unbefugten nicht befahren werden darf.
Der Gewerbepark ist kein öffentlicher Parkplatz. Auch ein vorübergehendes Halten – um Ihr Kind von der Schule abzuholen – ist nicht gestattet, da es zu unübersichtlichen Situationen für die Kinder kommen könnte.

Sollten Sie widerrechtlich den "Gewerbepark Münsterbusch - Stolberger Zink" befahren, begehen Sie zusätzlich bei einem Unfall einen Straftatbestand. Unsere Vermieter haben Verbotsschilder installiert und werden gegebenenfalls durch Vollzugsbeamte die Einhaltung kontrollieren.

Parken und halten Sie bitte nicht neben der Ballett-Schule im Eingangsbereich zum Gewerbepark. Der Eingangsbereich ist unbedingt freizuhalten für Rettungsfahrzeuge und den umfangreichen Schwerlast- und Lieferverkehr. Bei Nichteinhalten muß auch hier mit einer Verwarnung und mit einem Bussgeld gerechnet werden.