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  1. Durch Krankheit versäumte Unterrichtsstunden können nicht vom Honorar abgezogen, jedoch nach Absprache ggf. in Parallelstunden nachgeholt werden. Seitens der Schule besteht jedoch hierzu keine Verpflichtung.
  2. An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Schule geschlossen. Es gilt die unter Punkt 1 genannte Regelung.
  3. Das Schuljahr besteht in der Regel aus 38 Terminen. Während der gesamten Schulferien des Landes NRW findet kein Unterricht statt. Das Unterrichtshonorar ist für diese Zeit zu entrichten.
  4. Änderungen des Stundenplanes sowie des Lehrkörpers behält sich das Ballett-Atelier vor.
  5. Die aufgeführten Preise sind monatliche Raten und sind 1/12 des Jahresbetrages. Das  Unterrichtshonorar ist zum Monatsanfang im Voraus in bar oder auf das Konto des Ballett-Ateliers zu zahlen.
  6. Bei Belegung mehrerer Kurse und bei mehreren Familienmitgliedern gibt es steigende Rabatte bis der Höchstbetrag von € 120,- monatlich erreicht wird.
  7. Das obige Unterrichtshonorar entspricht dem Stand vom Januar 2023 Erforderliche Anpassungen behält sich das Ballett-Atelier vor. Sie werden rechtzeitig, mit angemessener Frist in den Unterrichtsräumen bekannt gemacht.
  8. Das Ballett-Atelier ist berechtigt im Unterricht und bei Veranstaltungen Bild, Video und Tonaufzeichnungen herzustellen und für seine Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit zu verwenden. Das gilt auch für die Aufzeichnungen von Presse und Medien. Ist ein Mitglied nicht damit einverstanden, so bitten wir dies dem Ballett-Atelier mitzuteilen. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.
  9. Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. (Einschreiben nicht erforderlich)
  10. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist Stolberg (Amtsgericht Eschweiler).

Die Kinder der Bambini-Klassen haben altersbedingt 45 Minuten Unterricht. Danach werden es 60 Minuten.